Arbeitslos ist, wer keine Arbeit hat, eine Beschäftigung sucht und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Wer während dieser Zeit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezieht, ist in aller Regel rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge zur Rentenversicherung für diesen Personenkreis trägt die Bundesagentur für Arbeit oder der Bund.