Betriebliche Altersvorsorge

betriebliche altersvorsorgeDie betriebliche Altersvorsorge ist eine beliebte Form der Kapitalbildung für den Ruhestand – als Ergänzung zur gesetzlichen Rente oder einer eventuell abgeschlossenen privaten Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung allein stopft die Versorgungslücke im Alter schon längst nicht mehr und wird für die jetzt jungen Generationen nur noch einen Bruchteil der Kosten decken.

Die Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine der Modelle, die Arbeitgeber Ihren Angestellten zur Altersvorsorge anbieten können. Dabei handelt es sich um Produkte von Lebensversicherungsgesellschaften. Alternativen sind die Direktzusage, die Unterstützungs- und die Pensionskasse sowie Pensionsfonds. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab – begünstigt ist der Arbeitnehmer oder im Falle seines Todes die darin festgeschriebenen Angehörigen. Möglich sind Alters-, Invaliditäts-, oder Hinterbliebenenleistungen in Form von Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherungen. Die aus dem Vertrag resultierende Rente ist im Ruhestand voll zu versteuern.

Andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Neben der Direktversicherung gibt es weitere Varianten der betrieblichen Altersvorsorge. Bei der Unterstützungskasse, einer rechtsfähigen Versorgungseinrichtung, zahlt der Pensionssicherungsverein die Betriebsrenten, sollte der Arbeitgeber insolvent gehen. Wie die Unterstützungskasse ihr Kapital aufbaut, ist ihr selbst überlassen. Grundsätzlich zahlt ihr der Arbeitgeber Beiträge, die er als Betriebsausgabe absetzen kann. Der Arbeitnehmer muss die Bezüge im Rentenalter voll versteuern.

Pensionskassen beziehen ihr Kapital aus Beiträgen der Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber, legen dieses an und zahlen es im Ruhestand aus. Hierbei handelt es sich um eine nicht-staatliche Einrichtung, die nur zum Zweck der Altersvorsorge existiert. Arbeitnehmer-Beiträge sind teil seines Lohnes und müssen daher auch versteuert werden – es gibt jedoch eine Freigrenze. Im Ruhestand gilt die volle Besteuerung.

Direktzusagen, bei denen der Arbeitgeber Rückstellungen bildet, und Pensionsfonds mit einem hohen Anteil an Aktien sind weitere Wege der betrieblichen Altersvorsorge. Das für Sie geeignete Modell finden Sie am besten im Gespräch mit unseren Experten heraus.