| Krankentagegeld |
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Starke Einschnitte in der Gesetzlichen KrankenkasseAls Arbeitnehmer haben Sie in den ersten sechs Wochen Ihres Arbeitsausfalls Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Nach Ablauf dieses Zeitraums erhält der Angestellte Krankengeld, welches jedoch maximal 70% des Bruttoeinkommens und nicht mehr als 90% des Nettolohnes betragen darf und von dem 50 % für die Sozialabgaben abgezogen werden. Dadurch entsteht eine finanzielle Versorgungslücke, die durch eine Krankentagegeldversicherung gestopft werden kann.
Krankentagegeld für Selbständige ein muss!Für Selbstständige ist eine Krankentagegeldversicherung dringend nötig, schließlich sind sie für ihr Einkommen selbst verantwortlich. Bei Arbeitsunfähigkeit bekommt der Versicherte einen Tagessatz, der das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen darf. Für Selbstständige kann das Krankentagegeld bereits ab dem vierten Krankheitstag ausgezahlt werden.
Lediglich Ergänzungsbaustein der VorsorgeEine Krankentagegeldversicherung darf nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt werden, da das Krankentagegeld lediglich zur Absicherung einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wahrgenommen werden darf. Aus diesem Grund ist zur Absicherung einer unbegrenzten Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung anzuraten.
Die Beiträge für eine Krankenhaustagegeldversicherung richten sich einerseits nach der Höhe des Krankenhaustagegeldes, andererseits nach Geschlecht, Alter und Aufwendungen in der jeweiligen Altersgruppe. |
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