| Private Pflegeversicherung |
Die gesetzliche Pflegeversicherung mit den genau definierten Pflegefällen reicht nicht aus, die anfallenden Kosten für Unterbringung, Pflege, Unterhalt etc. zu decken. Wichtig ist auch, dass der Staat im Falle der Pflegebedürftigkeit auch die Kinder und Kindeskinder zur Deckung der Kosten in die Pflicht nehmen kann, wenn das vorhandene Vermögen nicht ausreicht oder aufgebraucht ist.
Tarife helfen, die Versorgungslücke zu schließen.Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer Pflegerentenversicherung, die eine feste monatliche Rente bezahlt, einer Pflegetagegeldversicherung, die für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld leistet und der Pflegekostentarife, die die staatlichen Leistungen als Kostenzuschuss unterstützen. Je nach Alter, Gesundheitszustand, gewünschter Absicherung und möglicher Höhe des Beitrages kann die Wahl auf jede der drei Versicherungsmöglichkeiten fallen, für die wiederum verschiedenste Tarife von diversen Gesellschaften zur Verfügung stehen. Eine persönliche und unabhängige Beratung ist hier unumgänglich.
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