| Unterstützungskasse |
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Unterstützungskasse frei in der AnlageformAnders als bei der Direktzusage bleibt das Versorgungskapital nicht allein im Unternehmen, sondern wird bis zu einem bestimmten Umfang in einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung – in der so genannten Unterstützungskasse – verwaltet. Finanziert wird die Unterstützungskasse von einem oder mehreren Trägerunternehmen. Das Vermögen wird durch Zuwendungen der Unternehmen und durch Vermögenserträge der Unterstützungskasse aufgebaut und erhalten. Wie und wo die Unterstützungskasse ihr Geld anlegt, kann sie frei bestimmen.
Die rückgedeckte UnterstützungskasseKann die Kasse nicht zahlen, so ist das Unternehmen zur Auszahlung der Leistung verpflichtet. Deshalb schließen die meisten Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung ab; das ist eine Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers abschließt, um die Erfüllbarkeit der Pensionszusage sicherzustellen. In jedem Fall sind sie jedoch Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.), der bei Insolvenz des Arbeitgebers die Leistungspflicht übernimmt. Dadurch sind Leistungen, die auch nach einem Arbeitgeberwechsel gezahlt werden müssen, und laufende Renten abgesichert.
Versteuerung bei der UnterstützungskasseGenauso wie bei der Direktversicherung unterliegt das Kapital der Unterstützungskasse erst dann der vollen Lohnbesteuerung, wenn es später als Rente ausgezahlt wird. Der Versorgungsfreibetrag liegt bei 40 % der Rente und maximal 3.072 Euro. Bis Ende 2008 sparen Sie bei der Entgeltumwandlung zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge auf den umzuwandelnden Betrag ein, was den Eigenaufwand dieser Vorsorge nochmals reduziert. Finden Sie bei uns Ihre optimale Altersvorsorge - wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite. |
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