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Pensionskasse

 Die Pensionskasse ist eines der fünf Modelle, die der Arbeitgeber für die effiziente Altersvorsorge anbietet. Sie baut aus den vom Arbeitgeber und evtl. vom Arbeitnehmer finanzierten Leistungen zur Altersvorsorge einen Kapitalstock auf und haftet dafür, dass diese Leistungen tatsächlich erbracht werden. Informieren Sie sich hier ausführlicher über die Pensionskasse und fordern Sie einen umfassenden Vergleich an, um die besten Angebote ausfindig zu machen.

 

Hohe Sicherheit bei der Pensionskasse

Die Pensionskasse funktioniert wie eine Renten- oder Lebensversicherung und wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Die Beiträge werden zwar vom Unternehmen eingezahlt, allerdings kann sich der Arbeitnehmer daran durch zusätzliche eigene Beiträge aus individuell versteuertem und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterworfenem Arbeitsentgelt beteiligen. In diesem Fall kann er die Zulagen bzw. den Sonderausgabenabzug im Rahmen der staatlichen „Riester-Förderung“ in Anspruch nehmen.

Aus den Beiträgen baut die Pensionskasse einen Kapitalstock auf, aus dem wiederum die Leistungen erbracht werden. Kann die Kasse nicht zahlen, so ist das Unternehmen zur Auszahlung der Leistung verpflichtet. Um solch eine Situation zu vermeiden, werden Pensionskassen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert. Im Gegensatz zur Unterstützungskasse sind die Arbeitnehmer bei der Pensionskasse selbst versichert, nicht über den Arbeitgeber.

 

Zahlreiche Möglichkeiten bei der Pensionskasse

Gegenwärtig gibt es rund 160 Pensionskassen in Deutschland. Vor allem Großunternehmen und öffentlich rechtliche Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern Zugang zu Pensionskassen. Für kleinere Unternehmen ist der Aufwand zu hoch; sie gründen keine eigene Pensionskasse, sondern treten einer bestehenden Gruppenkasse bei.

 

Steuer bei der Pensionskasse

Der Arbeitnehmer kann bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich steuerfrei in eine Pensionskasse einfließen lassen. Bis Ende 2008 sparen Sie bei der Entgeltumwandlung zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge auf den umzuwandelnden Betrag ein, was den Eigenaufwand dieser Vorsorge nochmals reduziert. Für Versorgungszusagen, die ab dem 01.01.2005 erteilt wurden, wird diese steuerfreie Höchstgrenze zusätzlich um einen sozialversicherungspflichtigen Festbetrag von 1.800 Euro erhöht.

 

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