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Newsflash:

Zur weiteren Absenkung der Künstlersozialabgabe auf 4,9 Prozent für das Jahr 2008 erklären der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes:

Bereits im dritten Jahr in Folge kann der Satz der Künstlersozialabgabe gesenkt werden. Er beträgt für das Jahr 2008 4,9 Prozent nach 5,1 Prozent im Jahr 2007. Die in Europa einzigartige Künstlersozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten in Deutschland ist stabil finanziert.

Durch die Maßnahmen der Bundesregierung in den vergangenen Jahren ist die Künstlersozialabgabe wieder auf ein moderates Niveau gefallen. Das ist eine positive Nachricht für die abgabepflichtigen Unternehmen, die entlastet werden. Trotz einer zunehmenden Zahl von Versicherten in der Künstlersozialversicherung und trotz der voraussichtlichen Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung zur Jahresmitte 2008 kann der Abgabesatz für das kommende Jahr um 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden.

Der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung wird voraussichtlich weiter zunehmen. Um den Abgabesatz auch künftig auf einem möglichst niedrigen Niveau halten zu können, wurden mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 12. Juni dieses Jahres weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung ergriffen.

Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung haben nun die Aufgabe, eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung der abgabepflichtigen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sicherzustellen. Die Deutsche Rentenversicherung hat damit begonnen, potenziell abgabepflichtige Unternehmen anzuschreiben und zur Meldung ihrer Honorarzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten aufzufordern. Solche Honorarzahlungen fallen zum Beispiel im Rahmen von Werbemaßnahmen für ein bestimmtes Produkt oder für das eigene Unternehmen an und treten nicht nur bei typischen Verwertern wie Verlagen oder Galerien auf. Gleichzeitig werden die Versicherten von der Künstlersozialkasse intensiver und systematischer auf das Vorliegen der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht und die Höhe der gemeldeten Einkommen überprüft.

Die Künstlersozialversicherung verpflichtet selbständige Künstler und Publizisten zur sozialen Absicherung und ermöglicht ihnen den Schutz der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu günstigen Konditionen, die ihrer oft schwierigen wirtschaftlichen Situation gerecht werden. Die Beiträge tragen die Versicherten nur zur Hälfte selbst. Die andere Hälfte setzt sich aus einem Bundeszuschuss (20 Prozent) sowie aus der Künstlersozialabgabe (30 Prozent) zusammen, welche die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen wegen ihres besonderen und kulturgeschichtlich gewachsenen Verhältnisses zu den selbständigen Künstlern und Publizisten leisten.

Alle Beteiligten - die Versicherten, ihre Verwerter und der Bund - müssen ihren Verpflichtungen nachkommen, damit die Künstlersozialversicherung ihren erfolgreichen Weg fortsetzen und ihren wichtigen Beitrag für eine kreative und vielfältige Kulturwirtschaft am Standort Deutschland leisten kann.

Weitere Informationen rund um die Künstlersozialversicherung finden Sie auch unter "Soziale Sicherung".

Quelle und weiterführende Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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