Kein Verlass auf die gesetzliche Unfallversicherung
Auf den gesetzlichen Unfallschutz ist in den wenigsten Fällen Verlass. Er greift nur bei Unfällen, die sich im Kindergarten oder in der Schule ereignet haben bzw. auf dem Weg dorthin und zurück. Die meisten Unfälle passieren jedoch beim Spielen und Sport, also dort, wo kein Versicherungsschutz
besteht.
Eine frühzeitige Absicherung ist daher wichtig. Verglichen mit Unfallversicherungen für Erwachsene haben private Kinder-
Unfallversicherungen ein größeres Leistungsspektrum, das auch spezielle Risiken berücksichtigt, die typisch für Kinder-Unfälle sind. So ist beispielsweise für Kinder bis zehn Jahre meistens das Vergiftungsrisiko mit eingeschlossen.
Invalidität absichern
Der wichtigste Schutz, den Unfallversicherungen bieten, ist die finanzielle Absicherung bei Teil- oder Vollinvalidität. Zu den Leistungen einer Kinder-Unfallpolice gehört die Auszahlung eines sogenannten Invaliditätskapitals. Mit dieser einmaligen Auszahlung können beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen und Hilfsmittel finanziert werden. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Grad der Invalidität und nach der vereinbarten Versicherungssumme. Auch die Zahlung einer monatlichen Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent zusätzlich zu dem Invaliditätskapital ist möglich. Mit dieser Leistung sind eine fortlaufende finanzielle Absicherung und beispielsweise Investitionen in eine spezielle Ausbildung möglich.
Zu den weiteren Leistungen einer Unfallversicherung gehören bei vielen Versicherern unter anderem die Erstattung von Kosten für kosmetische Operationen, Bergungskosten, Krankenhaustagegeld und eine Todesfallleistung. Einige Versicherer bieten darüber hinaus die prämienfreie Weiterführung der Unfallpolice an, falls der beitragszahlende Elternteil vor dem 18. Lebensjahr des Kindes stirbt.
Kinder-Unfallversicherung steuerlich absetzbar
Auch Kinder-Unfallversicherungen sind von der Steuer absetzbar. Die Beiträge können zu 50 Prozent als Werbungskosten und zu 50 Prozent als Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben geltend gemacht werden.