Das neue Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist am 28.10.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Die mit diesem Gesetz verbundene GmbH-Reform kann damit am 01.11.2008 in Kraft treten. Existenzgründer haben somit ab Anfang November die Möglichkeit, sich mit nur einem Euro Startkapital selbstständig zu machen.
Das als größte GmbH-Reform seit Bestehen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1892) bezeichnete Gesetzespaket beinhaltet zahlreiche gesellschaftsrechtliche Änderungen, die eine GmbH-Gründung vereinfachen und zeitlich beschleunigen sollen. Schwerpunkt der Reform ist die Einführung der sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch als Mini-GmbH bzw. 1-Euro-GmbH bezeichnet. Existenzgründern soll es damit ermöglicht werden, sich schnell und kostengünstig mit einem Stammkapital von nur einem Euro selbstständig machen. Hierdurch soll ein Anreiz zur Gründung dieser Gesellschaften geweckt werden.
Ab dem 01.11.2008 sind u. a. folgende Neuerungen/Änderungen bei der Gründung einer GmbH zu berücksichtigen:
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Die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" wird als GmbH-Sonderform eingeführt.
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Die Bildung flexiblerer Geschäftsanteile durch eine Vereinfachung bei der Aufteilung, Zusammenlegung bzw. Übertragung von Stammkapital wird ermöglicht.
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Ein sog. Musterprotokoll als gesetzliche Vorlage eines Gesellschaftsvertrages wird mit dem Gesetz zur Verfügung gestellt.
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Staatliche Genehmigungen müssen nicht mehr nachgewiesen werden.
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Der Verwaltungssitzes kann nunmehr auch im europäischen Ausland liegen.
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Bei der Bewertung von Sacheinlagen gibt es nur noch reduzierte Prüfungspflichten.