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Großbritannien - Neue Visakategorien

Ab dem 27. November 2008 müssen visumpflichtige Staatsangehörige, die zu Geschäftsreisezwecken nach Großbritannien einreisen wollen, ein zweckbestimmtes Geschäftsreisevisum beantragen. Nicht-visumpflichtige Staatsangehörige (wie beispielsweise europäische Staatsbürger) benötigen für diese Zwecke kein Visum.


Antragsteller müssen nachweisen, dass sie eine der folgenden Geschäftsaktivitäten ausüben wollen:
•        Teilnahme an Besprechungen und Konferenzen
•        Teilnahme an Geschäftsabschlüssen, Verhandlungen oder Vertragsunterzeichnungen
•        Faktenfindung, Überprüfung von Details oder Waren
•        Standortbesuche oder Werbemaßnahmen

Die britische Regierung hat des Weiteren zwei neue Visakategorien für Sportler und Künstler eingeführt und erkennt damit den besonderen Beitrag dieser Personengruppen zum kulturellen Leben in Großbritannien an.

Die vorgenannten Personengruppen können für ihre Einreise ein zweckbestimmtes Visum für folgende Bereiche erhalten:
•        Sportler sowie ihre Betreuer und Assistenten für bestimmte Veranstaltungen, wie zum Beispiel Wimbledon
•        Amateursportler, die für bis zu 6 Monate einer britischen Amateurmannschaft beitreten
•        Hauptberufliche Künstler, die in Großbritannien an einem Musikwettbewerb teilnehmen
•        Laienkünstler, die für ein bestimmtes Engagement nach Großbritannien reisen
•        Hauptberufliche Künstler, die an einer Wohltätigkeitsveranstaltung teilnehmen und keine Gage erhalten und
•        Künstler, die bei einem „erlaubnisfreien“ Festival auftreten, wie zum Beispiel das Edinburgh Festival
Die vorgenannten Visakategorien werden neben dem Punktesystem (Points Based System) eingeführt. Stufe 2 und 5 des neuen Punktesystems werden am 27. November 2008 in Kraft treten. Diese zwei Stufen erfassen qualifizierte Arbeitskräfte sowie vorübergehend Beschäftigte und werden ca. 30 Systeme, einschließlich des bisherigen Arbeitsgenehmigungsverfahrens, ersetzen.

 
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Newsflash:

Das neue Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist am 28.10.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Die mit diesem Gesetz verbundene GmbH-Reform kann damit am 01.11.2008 in Kraft treten. Existenzgründer haben somit ab Anfang November die Möglichkeit, sich mit nur einem Euro Startkapital selbstständig zu machen.

Das als größte GmbH-Reform seit Bestehen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1892) bezeichnete Gesetzespaket beinhaltet zahlreiche gesellschaftsrechtliche Änderungen, die eine GmbH-Gründung vereinfachen und zeitlich beschleunigen sollen. Schwerpunkt der Reform ist die Einführung der sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch als Mini-GmbH bzw. 1-Euro-GmbH bezeichnet. Existenzgründern soll es damit ermöglicht werden, sich schnell und kostengünstig mit einem Stammkapital von nur einem Euro selbstständig machen. Hierdurch soll ein Anreiz zur Gründung dieser Gesellschaften geweckt werden.

Ab dem 01.11.2008 sind u. a. folgende Neuerungen/Änderungen bei der Gründung einer GmbH zu berücksichtigen:

  • Die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" wird als GmbH-Sonderform eingeführt.

  • Die Bildung flexiblerer Geschäftsanteile durch eine Vereinfachung bei der Aufteilung, Zusammenlegung bzw. Übertragung von Stammkapital wird ermöglicht.

  • Ein sog. Musterprotokoll als gesetzliche Vorlage eines Gesellschaftsvertrages wird mit dem Gesetz zur Verfügung gestellt.

  • Staatliche Genehmigungen müssen nicht mehr nachgewiesen werden.

  • Der Verwaltungssitzes kann nunmehr auch im europäischen Ausland liegen.

  • Bei der Bewertung von Sacheinlagen gibt es nur noch reduzierte Prüfungspflichten.

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