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Großbritannien - Neue Visakategorien |
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Ab dem 27. November 2008 müssen visumpflichtige Staatsangehörige, die zu Geschäftsreisezwecken nach Großbritannien einreisen wollen, ein zweckbestimmtes Geschäftsreisevisum beantragen. Nicht-visumpflichtige Staatsangehörige (wie beispielsweise europäische Staatsbürger) benötigen für diese Zwecke kein Visum. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie eine der folgenden Geschäftsaktivitäten ausüben wollen: • Teilnahme an Besprechungen und Konferenzen • Teilnahme an Geschäftsabschlüssen, Verhandlungen oder Vertragsunterzeichnungen • Faktenfindung, Überprüfung von Details oder Waren • Standortbesuche oder Werbemaßnahmen Die britische Regierung hat des Weiteren zwei neue Visakategorien für Sportler und Künstler eingeführt und erkennt damit den besonderen Beitrag dieser Personengruppen zum kulturellen Leben in Großbritannien an. Die vorgenannten Personengruppen können für ihre Einreise ein zweckbestimmtes Visum für folgende Bereiche erhalten: • Sportler sowie ihre Betreuer und Assistenten für bestimmte Veranstaltungen, wie zum Beispiel Wimbledon • Amateursportler, die für bis zu 6 Monate einer britischen Amateurmannschaft beitreten • Hauptberufliche Künstler, die in Großbritannien an einem Musikwettbewerb teilnehmen • Laienkünstler, die für ein bestimmtes Engagement nach Großbritannien reisen • Hauptberufliche Künstler, die an einer Wohltätigkeitsveranstaltung teilnehmen und keine Gage erhalten und • Künstler, die bei einem „erlaubnisfreien“ Festival auftreten, wie zum Beispiel das Edinburgh Festival Die vorgenannten Visakategorien werden neben dem Punktesystem (Points Based System) eingeführt. Stufe 2 und 5 des neuen Punktesystems werden am 27. November 2008 in Kraft treten. Diese zwei Stufen erfassen qualifizierte Arbeitskräfte sowie vorübergehend Beschäftigte und werden ca. 30 Systeme, einschließlich des bisherigen Arbeitsgenehmigungsverfahrens, ersetzen.
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