Die Direktversicherung ist Teil der betrieblichen Altersversorge und wird vom Arbeitgeber für seine Arbeiter und Angestellten abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, bezugsberechtigt sind die Arbeitnehmer oder im Todesfall deren Hinterbliebene. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Direktversicherung, an denen sich der Arbeitnehmer beteiligen kann.
