| Krankenhaustagegeld |
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Das Krankenhaustagegeld auch für FremdkostenEin Krankenhaustagegeld deckt auch Kosten ab, die im persönlichen Bereich zusätzlich entstehen, z.B. Stellvertreter im Betrieb, Haushälterinnen als Ersatz für die Hausfrau oder Fahrtkosten für Besuche bei weit entfernten Kliniken. Außerdem kann ein Elternteil während des Klinikaufenthaltes eines Kleinkindes (bis zum vollendeten 8. Lebensjahr) im Krankenhaus wohnen, wobei eine Tagespauschale für Verpflegung und Unterkunft anfällt.
Berechnung der BeitragshöheDie Beiträge für eine Krankenhaustagegeldversicherung richten sich einerseits nach der Höhe des Krankenhaustagegeldes, andererseits nach Geschlecht, Alter und Aufwendungen in der jeweiligen Altersgruppe. Sie können von Anbieter zu Anbieter stark variieren und sollten daher gut miteinander verglichen werden. Berater aus ganz Deutschland helfen Ihnen dabei, das beste Angebot ausfindig zu machen.
Fordern Sie Ihren persönlichen Tarifvergleich anFalls Sie nicht zu dem Personenkreis zählen, der sich privat versichern lassen kann, so können Sie eine Krankenzusatzversicherung oder lediglich ein Krankenhaustagegeld abschließen, durch die Sie Ihre Krankenleistungen verbessern können. Seit dem 01.07.2005 zahlen GKV-Versicherte 0,9 % mehr Beitrag für Krankentagegeld und Zahnersatzleistungen. Andere Leistungen wie Heilpraktikerbehandlung, Brillenerstattung sowie Hilfs- oder Heilmittel sind schon seit Jahren aus dem Leistungskatalog gestrichen worden. Immer neue Gesundheitsreformen mit Leistungsreduzierungen machen eine private Krankenzusatzversicherung deshalb sinnvoll. Ein Leistungsvergleich und eine fachkundige Beratung helfen Ihnen bei der Auswahl der Tarife und Gesellschaften. |
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