Private Krankenversicherung

private krankenversicherungEine private Krankenversicherung (kurz: PKV) ist nicht nur Selbständigen und Beamten vorbehalten – auch Angestellte können sich privat versichern, wenn sie im zurückliegenden Jahr mindestens 50.850 Euro brutto verdient haben. Dann ist man nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber muss sich auch bei der PKV an den Kosten beteiligen.

Ein großer Vorteil, denn die private Krankenversicherung bietet oft umfangreichere Leistungen an. Dabei entscheidet man über viele Dinge selbst, z. B. ob man eine Chefarzt-Behandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus möchte. Auch die Kosten für medizinische Massagen oder Zahnersatz können von der PKV übernommen werden. Diese Individualität erhöht zwar den monatlichen Beitrag zur privaten Krankenversicherung, doch in der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie oft überhaupt nicht möglich.

Die Kosten der Privaten Krankenversicherung

Während der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Einkommen des Versicherten abhängig ist, spielt dieses bei der PKV keine Rolle. Hier kommt es auf den Gesundheitszustand, das Alter und den Beruf des Versicherten an sowie auf die individuellen Leistungswünsche. Wer sich mit einem Mehrbett-Zimmer zufrieden gibt und auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus keinen Wert liegt, reduziert die monatlichen Kosten der PKV.

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung?

Am günstigsten ist der so genannte Basistarif, der die Leistungen beinhaltet wie die gesetzliche Krankenversicherung, aber weder Chefarzt-Behandlung noch Einzelzimmer, denn diese Optionen sind für eine Grundversorgung nicht notwendig. Der Basistarif steht jedem privat Krankenversicherten zur Verfügung – aus einem einfachen Grund: Nicht jeder Bürger kann die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Dennoch soll in Deutschland jeder krankenversichert sein. Somit muss es auch in der PKV eine Option geben, eine günstige Krankenversicherung zu erhalten – das ist der Basistarif, der nie teurer sein darf als eine gesetzliche Krankenversicherung. Wem die Leistungen des Basistarifs nicht ausreichen, der schließt einfach einen teureren Tarif ab.

Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte zuerst die Bestätigung der PKV in den Händen halten, bevor er seine gesetzliche Krankenversicherung kündigt – diese muss dem Wechsel außerdem zustimmen. Die Kündigung hat mit einer Frist bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats zu erfolgen. Übrigens ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schwieriger als umgekehrt und an Bedingungen geknüpft, über die man sich genau informieren sollte.

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