Rürup-Rentenversicherung

ruerup-rentenversicherungIn den meisten Fällen haben Selbständige und Freiberufler keinen Anspruch auf eine Riester-Rente. Damit auch sie in den Genuss einer staatlich geförderten Altersvorsorge kommen, wurde die Rürup-Rentenversicherung – auch Basisrente genannt – eingeführt. Sie gilt aber für alle Bürger und ist vor allem ratsam für Angestellte und Beamte, die viele Steuern zahlen müssen, denn mit einer Rürup-Rente machen Sie vor allem eins: Steuern sparen. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente erhalten Sie jedoch nicht.

Rürup-Rente als Sonderausgabe

In Ihrer Steuererklärung machen Sie die Rürup-Rente aus Sonderausgabe geltend. Der maximal absetzbare Betrag: 20.000 Euro pro Jahr bzw. 40.000 Euro pro Jahr für Verheiratete. Im Jahr 2011 werden 72 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben anerkannt (also maximal 14.400 bzw. 28.800 Euro). Mit jedem Jahr steigt die steuerliche Absetzbarkeit um 2 Prozent – 2025 werden es 100 Prozent sein.

Der steigenden Steuerersparnis in der Ansparphase steht eine über die Jahre steigende Besteuerung während der Rente gegenüber. Wer 2011 in den Ruhestand geht, versteuert nur 62 Prozent seiner Rente – 2040 wird dann die komplette Rente besteuert.

Verzinsung Ihrer Beiträge zur Rürup-Rentenversicherung

Da die Rürup-Rentenversicherung eine Form der Altersvorsorge ist, trägt Sie zur Kapitalbildung bei. Aktuell gibt es 2,25 Prozent (ab 2012 1,75 Prozent) garantierte Zinsen. Zusätzlich können Sie mit einer Überschussbeteiligung rechnen, die von der Wertsteigerung der Aktien abhängt, in die Ihr Versicherungsunternehmen die monatlichen Beiträge investiert. Wie hoch Ihre Rürup-Rente am Ende genau ist, steht also bei Vertragsabschluss nicht fest, aber durch den Garantiezins wird Ihnen eine Mindestrente genannt.

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