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Rürup Rentenversicherung

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes ist klar geworden, dass nun auch der Staat die gesetzliche Rente nicht mehr für ausreichend hält – leider ist das Gesamtkonstrukt nicht klarer geworden. Durch die unterschiedliche Besteuerung und Förderung der einzelnen Schichten ist es noch wichtiger geworden, die einzelne Zielsetzung und individuellen Wünsche der Anleger zu berücksichtigen. Auch die unterschiedliche Handhabung in der Ansparphase, bei Vererbung oder bei Auszahlung muss berücksichtigt werden.

 

Die Private Altersvorsorge ist wichtig!

Das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge mit der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge hat ausgedient.

Mit dem seit 01.01.2005 gültigen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist das Drei-Schichten-Modell eingeführt worden.

Die erste Schicht – die Basisversorgung - wird gebildet durch die gesetzliche Rente, durch berufsständische Einrichtungen und durch die private Rürup-Rente. Riester-Renten und betriebliche Renten mit den verschiedenen Durchführungswegen decken die zweite Schicht – die kapitalgedeckte Zusatzversorgung ab.

Durch die dritte Schicht mit privaten Kapitalanlageprodukten wie Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, auch fondsgebundenen Versicherungen sowie sonstigen Anlageformen soll die restliche Versorgungslücke geschlossen werden.

 

 

 Konsumverzicht heute oder im Alter!

Sinn des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünfte­gesetz – AltEinkG) ist die vom Bundesverfassungsgericht im März 2002 geforderte Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger (Beamtenpensionen – gesetzliche Rentenversicherung etc.) durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung.

Sie wird nun stufenweise eingeführt und ab dem Jahr 2040 werden erstmals ausgezahlte Renten mit Beamtenpensionen steuerlich gleichgestellt. Gleichzeitig wurde die Förderung und steuerliche Behandlung von betrieblichen und privaten Renten neu geordnet.

Damit entfällt die Steuerfreiheit für Kapitalversicherungen und ein neues Produkt, die Rürup-Rente mit starker Anlehnung an die gesetzliche Rente wurde neu geschaffen.

 

Ihre herausragendsten Merkmale sind:

  • Beiträge sind von der Steuer absetzbar: in 2008 sind 66 %, steigend um 2 %Punkte p..a. auf 100 % im Jahr 2025 (maximiert auf Jahresbeitrag für Vorsorgeaufwendungen EUR 20.000)
  • Zur Steuerung der Einkommenssteuer und Erhöhung der Rente: auch Einmalzahlungen während der Laufzeit möglich (min. 500 EUR)
  • Nur Rentenzahlungen bei Rentenbeginn möglich
  • Rentenzahlung erst ab 2040 zu 100 % zu versteuern (Freibeträge, Gesamt-Einkommen!!)
  • Kapitalstarke und zukunftssichere Versicherungsgesellschaft
  • Hartz IV - sicher, insolvenzgeschützt
  • Beschränkte Vererbbarkeit an Ehefrau bzw. kindergeldberechtigte Kinder

 

 

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