Sterbegeld-Versicherung
Der Aufschrei unter den gesetzlich Krankenversicherten war nicht gering, als zu Beginn des Jahres 2004 das Sterbegeld, das die gesetzlichen Krankenversicherungen den Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten zahlten, wegfiel. Nun muss fairerweise gesagt werden, dass die 500 €, die es von den Krankenkassen bis dato gab, nun wahrlich kein Betrag war, mit dem die Angehörigen einen Verstorbenen würdig bestatten konnten. Daher war es nicht erst seit dem Jahr 2004 erforderlich, dass die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine private Sterbegeld-Versicherung abschlossen, um für den Fall des eigenen Todes den Angehörigen keine finanziellen Belastungen aufbürden zu müssen.
Minimale Versicherungssumme – hoher Beitrag
Denn eine Beerdigung kann, auch ohne dass sie in einem großen Rahmen stattfindet, schon einige tausend Euro ausmachen. Und da ist es mehr als sinnvoll, dass sich die Betreffenden selbst bereits zu Lebzeiten darum kümmern, wie denn eine spätere Beerdigung bezahlt werden soll. Die Vorsorge über eine Sterbegeldversicherung ist dabei die wohl sinnvollst Lösung. Denn so ist gewährleistet, dass die Versicherungssumme ausschließlich für die Beerdigung verwandt wird, da der Versicherungsfall immer mit dem Tod des Versicherten eintritt; ein Kapitalwahlrecht ist insoweit ausgeschlossen. Abgeschlossen können dieses Versicherungen, die nichts anderes darstellen als eine Kapitallebensversicherung, mit nahezu jedem Alter. Das hat zur Folge, dass der Beitrag an sich bei einem sehr späten Eintrittsalter recht hoch ist; zumindest im Vergleich zur Versicherungssumme, die im Vergleich dazu eher gering ausfällt.
Alternative: Sterbegeld-Versicherung über Bestatter
Angeboten werden Sterbegeld-Versicherungen von so genannten Sterbekassen, oftmals Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Wer sich nicht direkt mit den Versicherungen in Verbindung setzen will, kann auch Kontakt mit einem Bestatter aufnehmen. Wer nämlich seine eigene Beerdigung bereits zu Lebzeiten genau planen möchte, kann über diesen unter anderem auch eine Sterbegeld-Versicherung abschließen. Oftmals erhält der Bestatter dann eine direkte Zugriffsmöglichkeit auf die Versicherungssumme bei Eintritt des Todes.
Keine Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss
Ganz grundsätzlich ist zu einer Sterbegeld-Versicherung aber zu sagen, dass der Aufwand für die Versicherung an sich recht hoch ist. Insofern werden bei diesen Versicherungen in der Regel keine Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand gestellt. Dieses verbietet sich angesichts eines hohen Eintrittsalters bei Versicherungsbeginn. Und andererseits ist das Risiko für die Versicherung in Anbetracht der recht geringen Versicherungssumme auch überschaubar.
