Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen die bzw. der Versicherte aus nicht von ihr bzw. ihm zu vertretenden Gründen an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung gehindert ist. Hierzu gehören beispielsweise folgende Zeiten: Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Schutzfristen bei Mutterschaft, schulische Ausbildung. Anrechungszeiten können von Bedeutung sein für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung für eine Rente und bei der Rentenberechnung.
