Anwartschaften sind – insbesondere durch Beitragszahlung – erworbene Werte in Form von gutgeschriebenen Entgeltpunkten, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung zum Rentenanspruch werden. Die Rente kann nur gezahlt werden, wenn eine gewisse Anwartschaft besteht. Wer bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit (derzeit) 65 Jahren erworben. Er bzw. sie erhält diese Leistung aber erst dann, wenn er bzw. sie 65 Jahre alt ist und die Regelaltersrente beantragt.
