Versicherungslexikon: Beitragszeiten

    Die Zeiten, in denen man Beiträge – egal ob als Pflicht oder freiwillig – zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, gelten als Beitragszeiten. Sie sind entscheidend für spätere Rentenzahlungen. Je länger eingezahlt wurde, desto höher die Rente. Doch nicht alle Beitragszeiten sind gleich viel wert – der Wert wird nach Entgeltpunkten ermittelt. So zählen auch die Beitragszahlungen in der DDR oder an die frühere reichsdeutsche Rentenversicherung. Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten sowie Wehr- und Zivildienstzeiten werden ebenfalls in die Berechnung einbezogen.