Wer in seinem ausgeübten Beruf oder einem ähnlichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, wird als berufsunfähig eingestuft. Vor dem 2. Januar 1961 geborenen Personen steht dann vom Staat eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu, für die es jedoch einige Voraussetzungen gibt. Für alle anderen Arbeitnehmer empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
