Versicherungslexikon: Betriebliche Altersvorsorge

    Die betriebliche Altersvorsorge wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen. Seit 2002 haben Arbeitnehmer (außer öffentlicher Dienst) Anspruch auf diese Leistung, für die es mehrere Varianten gibt. Weit verbreitet ist die Direktversicherung. Alternativen sind die Pensionskasse, die Unterstützungskasse und die Pensionsfonds. Die betriebliche Altersvorsorge umfasst je nach Wunsch eine Alters-, eine Invaliditäts- oder/und eine Hinterbliebenenversorgung.