Versicherungslexikon: Erwerbsminderungsrenten

    Wer durch Unfall oder Krankheit nicht mehr voll erwerbsfähig ist, bekommt vom Staat eine Erwerbsminderungsrente, um die finanziell entstandende Lücke zu schließen. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es jedoch nur, wenn man täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kann – die Höhe entspricht allerdings maximal einem Drittel des vorherigen Bruttolohns. Zwischen 3 und 6 Stunden gibt es nur den halben Satz. Wer sich besser absichern möchte, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.