Versicherungslexikon: Fondssparplan

    Mit Fondssparplan wird Kapital in Investmentfonds angelegt. Das können Aktien-, Renten- oder gemischte Fonds sein. Je nach Fonds sind die Risiken, aber auch die Ertragschancen unterschiedlich. Aktienfonds z. B. können sehr hohe Renditen erwirtschaften, wenn sich der Kapitalmarkt gut entwickelt. Fallen die Kurse, sind Aktienfonds ein Risiko für das angelegte Kapital – eine langfristige Anlage ist daher ratsam, um Kursschwankungen ausgleichen zu können. Ein Fondssparplan garantiert keine Mindestrendite, aber der Anleger erhält mindestens das Geld zurück, das er eingezahlt hat. Prinzipiell ist die Verzinsung bei Fonds höher als bei Banksparplänen und privaten Rentenversicherungen. Bei Abschluss eines Fondssparplans müssen oft Ausgabeaufschläge sowie Verwaltungs- und Depotgebühren gezahlt werden. Fondssparpläne können für eine Riester-Rentenversicherung genutzt werden, wenn Sie die im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen und durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Zertifizierungsstelle) zertifiziert sind.