Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig versichern. Das gilt z. B. für die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings unterliegt diese Freiwilligkeit bei einigen Personengruppen bestimmten Reglementierungen.
Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig versichern. Das gilt z. B. für die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings unterliegt diese Freiwilligkeit bei einigen Personengruppen bestimmten Reglementierungen.