Versicherungslexikon: Pensionsfonds

    Der Pensionsfonds ist Teil der betrieblichen Altersversorge und eine rechtlich selbstständige Einrichtung. Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer, zahlen Beiträge ein, die dem Arbeitnehmer im Ruhestand ausgezahlt werden. Dabei gibt es für den Pensionsfonds keine Reglementierung, wie er das eingezahlte Geld investiert – es kann anders als bei der Pensionskasse komplett in Aktien gesteckt werden. Die damit erzielte Rendite kommt der späteren Rente des Versicherten zugute. Sie kann durch die fehlenden Regularien deutlich höher ausfallen als bei Direktversicherungen und Pensionskassen – allerdings ist auch das Risiko eines Kapitalverlustes höher. Dennoch: Die eingezahlten Beiträge müssen auch wieder ausgezahlt werden.