Versicherungslexikon: Pflegezeiten

    In die Rentenversicherung werden von Pflegeleistungsträgern (Pflegekassen und private Versicherungsunternehmen) Beiträge eingezahlt, die Pflegepersonen im Ruhestand zustehen. Unter Pflegepersonen versteht man Menschen, die sich pro Woche mindestens 14 Stunden nicht erwerbsmäßig und häuslich um eine pflegebedürftige Person kümmert. Die Zeit fließt mit fiktiven Verdiensten in die Rentenberechnung ein, die wiederum abhängig sind von der Pflegestufe den anfallenden Tätigkeiten. Höhere Beiträge werden für die Betreuung eines pflegebedürftigen Kindes bis zu dessen 18. Lebensjahr gezahlt.