Versicherungslexikon: Riester-Förderung

    Die Riester-Förderung wurde 2002 vom Staat eingeführt und dient der privaten Altersvorsorge. Wer in die Rieser-Rente einzahlt, erhält vom Staat Zulagen und steuerliche Vergünstigungen. Wer 4% seines jährlichen Brutto-Einkommens in die Riester-Rente steckt (maximal jedoch 2.100 Euro), der erhält die volle Förderung: 154 Euro pro Jahr plus 185 Euro pro Kind (frür nach 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro). In der Steuererklärung stellen die Beiträge zur Riester-Rente eine zusätzliche Sonderausgabe dar, welche die Steuerlast mindert.