Beiträge, die von der Rentenversicherung innerhalb eines Jahres eingenommen werden, decken die Ausgaben des Versicherungsträgers. Er baut also kein Kapital auf, sondern rechnet Einnahmen und Ausgaben sofort gegen. Die Behauptung, dass Arbeitnehmer mit ihren Versicherungsbeiträgen die Rente derzeitiger Ruheständler zahlen, ist also falsch. Es gibt zwar eine finanzielle Rücklage, die aber benötigt wird, um Schwankungen bei den Einnahmen auszugleichen.
