Die Unterstützungskasse ist Teil der betrieblichen Altersversorge. Dabei handelt es sich um eine selbstständige Versorgungseinrichtung ohne rechtlichen Anspruch. Die von ihr gezahlten Leistungen sind also freiwillig. Ist deren Vermögen zu gering, um die Leistungen zu erbringen, muss der Arbeitgeber einspringen. Die Unterstützungskasse baut ihr Vermögen durch Zuwendungen des Trägerunternehmens oder durch selbst erwirtschaftete Erträge auf.
