Versicherungslexikon: Versorgungsausgleich

    Wenn es zu einer Scheidung kommt, teilt der Versorgungsausgleich die im Laufe der der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften auf beide Ehepartner gleichmäßig auf. Dabei muss derjenige einen Ausgleich liefern, der die höheren Anwartschaften hat – er zahlt dem Ehepartner die Hälfte des Unterschiedes.