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Arbeitslosenversicherung soll 2009 gesenkt werden
Weniger Arbeitslose, mehr Beschäftigte – dadurch kann der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung weiter sinken. Er wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert. Beschäftigte und Unternehmen werden dadurch im kommenden Jahr um vier Milliarden Euro entlastet.
Das Bundeskabinett hat entschieden, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft von 3,3 auf 3,0 Prozent zu senken. Mit Beginn des kommenden Jahres wird er befristet bis Juni 2010 sogar auf 2,8 Prozent sinken. Möglich ist das durch die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.
 
1,6 Millionen weniger Arbeitslose
 
Insgesamt gibt es 1,6 Millionen Arbeitslose weniger und 1,6 Millionen Erwerbstätige mehr als vor drei Jahren. Dadurch konnte die Bundesagentur für Arbeit (BA) hohe Rücklagen bilden. Bis Ende 2008 belaufen sie sich auf 15 bis 16 Milliarden Euro.
 
Diese "Dividende" wird an die Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgezahlt. Auch wenn die Arbeitslosigkeit infolge der Finanzkrise wieder leicht ansteigen sollte, bleibt der BA-Haushalt solide finanziert.
 
Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr als halbiert
 
Innerhalb von 24 Monaten hat die Bundesregierung den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung mehr als halbiert. Bis Ende 2006 betrug der Beitragssatz noch 6,5 Prozent.
 
Die Absenkung auf 3,0 Prozent entlastet die Beitragszahler jährlich um 28 Milliarden Euro. Bis zum 30. Juni 2010 sind es sogar über 30 Milliarden.
 
Lohnzusatzkosten unter 40 Prozent halten
 
Soziale Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Aber dank guter Konjunktur und eingeleiteter Reformen konnte die Bundesregierung die Lohnzusatzkosten in den vergangenen drei Jahren um rund zwei Prozentpunkte senken.
 
Für die Beschäftigten und die Unternehmen bedeutet das bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro eine Entlastung von jeweils 265 Euro im Vergleich zu 2006.
 
Ziel der Bundesregierung bleibt, die paritätisch finanzierten Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent zu halten.
 
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Newsflash:

Zur weiteren Absenkung der Künstlersozialabgabe auf 4,9 Prozent für das Jahr 2008 erklären der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes:

Bereits im dritten Jahr in Folge kann der Satz der Künstlersozialabgabe gesenkt werden. Er beträgt für das Jahr 2008 4,9 Prozent nach 5,1 Prozent im Jahr 2007. Die in Europa einzigartige Künstlersozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten in Deutschland ist stabil finanziert.

Durch die Maßnahmen der Bundesregierung in den vergangenen Jahren ist die Künstlersozialabgabe wieder auf ein moderates Niveau gefallen. Das ist eine positive Nachricht für die abgabepflichtigen Unternehmen, die entlastet werden. Trotz einer zunehmenden Zahl von Versicherten in der Künstlersozialversicherung und trotz der voraussichtlichen Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung zur Jahresmitte 2008 kann der Abgabesatz für das kommende Jahr um 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden.

Der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung wird voraussichtlich weiter zunehmen. Um den Abgabesatz auch künftig auf einem möglichst niedrigen Niveau halten zu können, wurden mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 12. Juni dieses Jahres weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung ergriffen.

Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung haben nun die Aufgabe, eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung der abgabepflichtigen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sicherzustellen. Die Deutsche Rentenversicherung hat damit begonnen, potenziell abgabepflichtige Unternehmen anzuschreiben und zur Meldung ihrer Honorarzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten aufzufordern. Solche Honorarzahlungen fallen zum Beispiel im Rahmen von Werbemaßnahmen für ein bestimmtes Produkt oder für das eigene Unternehmen an und treten nicht nur bei typischen Verwertern wie Verlagen oder Galerien auf. Gleichzeitig werden die Versicherten von der Künstlersozialkasse intensiver und systematischer auf das Vorliegen der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht und die Höhe der gemeldeten Einkommen überprüft.

Die Künstlersozialversicherung verpflichtet selbständige Künstler und Publizisten zur sozialen Absicherung und ermöglicht ihnen den Schutz der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu günstigen Konditionen, die ihrer oft schwierigen wirtschaftlichen Situation gerecht werden. Die Beiträge tragen die Versicherten nur zur Hälfte selbst. Die andere Hälfte setzt sich aus einem Bundeszuschuss (20 Prozent) sowie aus der Künstlersozialabgabe (30 Prozent) zusammen, welche die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen wegen ihres besonderen und kulturgeschichtlich gewachsenen Verhältnisses zu den selbständigen Künstlern und Publizisten leisten.

Alle Beteiligten - die Versicherten, ihre Verwerter und der Bund - müssen ihren Verpflichtungen nachkommen, damit die Künstlersozialversicherung ihren erfolgreichen Weg fortsetzen und ihren wichtigen Beitrag für eine kreative und vielfältige Kulturwirtschaft am Standort Deutschland leisten kann.

Weitere Informationen rund um die Künstlersozialversicherung finden Sie auch unter "Soziale Sicherung".

Quelle und weiterführende Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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