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Großbritannien - Neue Visakategorien

Ab dem 27. November 2008 müssen visumpflichtige Staatsangehörige, die zu Geschäftsreisezwecken nach Großbritannien einreisen wollen, ein zweckbestimmtes Geschäftsreisevisum beantragen. Nicht-visumpflichtige Staatsangehörige (wie beispielsweise europäische Staatsbürger) benötigen für diese Zwecke kein Visum.


Antragsteller müssen nachweisen, dass sie eine der folgenden Geschäftsaktivitäten ausüben wollen:
•        Teilnahme an Besprechungen und Konferenzen
•        Teilnahme an Geschäftsabschlüssen, Verhandlungen oder Vertragsunterzeichnungen
•        Faktenfindung, Überprüfung von Details oder Waren
•        Standortbesuche oder Werbemaßnahmen

Die britische Regierung hat des Weiteren zwei neue Visakategorien für Sportler und Künstler eingeführt und erkennt damit den besonderen Beitrag dieser Personengruppen zum kulturellen Leben in Großbritannien an.

Die vorgenannten Personengruppen können für ihre Einreise ein zweckbestimmtes Visum für folgende Bereiche erhalten:
•        Sportler sowie ihre Betreuer und Assistenten für bestimmte Veranstaltungen, wie zum Beispiel Wimbledon
•        Amateursportler, die für bis zu 6 Monate einer britischen Amateurmannschaft beitreten
•        Hauptberufliche Künstler, die in Großbritannien an einem Musikwettbewerb teilnehmen
•        Laienkünstler, die für ein bestimmtes Engagement nach Großbritannien reisen
•        Hauptberufliche Künstler, die an einer Wohltätigkeitsveranstaltung teilnehmen und keine Gage erhalten und
•        Künstler, die bei einem „erlaubnisfreien“ Festival auftreten, wie zum Beispiel das Edinburgh Festival
Die vorgenannten Visakategorien werden neben dem Punktesystem (Points Based System) eingeführt. Stufe 2 und 5 des neuen Punktesystems werden am 27. November 2008 in Kraft treten. Diese zwei Stufen erfassen qualifizierte Arbeitskräfte sowie vorübergehend Beschäftigte und werden ca. 30 Systeme, einschließlich des bisherigen Arbeitsgenehmigungsverfahrens, ersetzen.

 
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Newsflash:

Weniger Arbeitslose, mehr Beschäftigte – dadurch kann der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung weiter sinken. Er wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert. Beschäftigte und Unternehmen werden dadurch im kommenden Jahr um vier Milliarden Euro entlastet.
Das Bundeskabinett hat entschieden, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft von 3,3 auf 3,0 Prozent zu senken. Mit Beginn des kommenden Jahres wird er befristet bis Juni 2010 sogar auf 2,8 Prozent sinken. Möglich ist das durch die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.
 
1,6 Millionen weniger Arbeitslose
 
Insgesamt gibt es 1,6 Millionen Arbeitslose weniger und 1,6 Millionen Erwerbstätige mehr als vor drei Jahren. Dadurch konnte die Bundesagentur für Arbeit (BA) hohe Rücklagen bilden. Bis Ende 2008 belaufen sie sich auf 15 bis 16 Milliarden Euro.
 
Diese "Dividende" wird an die Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgezahlt. Auch wenn die Arbeitslosigkeit infolge der Finanzkrise wieder leicht ansteigen sollte, bleibt der BA-Haushalt solide finanziert.
 
Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr als halbiert
 
Innerhalb von 24 Monaten hat die Bundesregierung den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung mehr als halbiert. Bis Ende 2006 betrug der Beitragssatz noch 6,5 Prozent.
 
Die Absenkung auf 3,0 Prozent entlastet die Beitragszahler jährlich um 28 Milliarden Euro. Bis zum 30. Juni 2010 sind es sogar über 30 Milliarden.
 
Lohnzusatzkosten unter 40 Prozent halten
 
Soziale Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Aber dank guter Konjunktur und eingeleiteter Reformen konnte die Bundesregierung die Lohnzusatzkosten in den vergangenen drei Jahren um rund zwei Prozentpunkte senken.
 
Für die Beschäftigten und die Unternehmen bedeutet das bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro eine Entlastung von jeweils 265 Euro im Vergleich zu 2006.
 
Ziel der Bundesregierung bleibt, die paritätisch finanzierten Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent zu halten.

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