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Rechengrößen 2009

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2008 die folgenden Rechengrößen bestätigt.

Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung:

48.600 Euro jährlich

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung:

44.100 Euro jährlich

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung West:

64.800 Euro jährlich

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost:

54.600 Euro jährlich

Bezugsgröße West:

2.520 Euro monatlich

Bezugsgröße Ost:

2.135 Euro monatlich

Geringfügigkeitsgrenze:

400 Euro monatlich

Einkommensgrenze Familienversicherung:

360 Euro monatlich

Faktor F:

0,7472 (1,2528)

 
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Newsflash:

Doch der Gesetzgeber will das Kartell der Anbieter durch mehr Wettbewerb brechen. Die Kassen sollen nicht mehr auf die KV als alleinigem Vertragspartner angewiesen sein. Seit der jüngsten Gesundheitsreform dürfen sie nach Paragraph 73 c des Sozialgesetzbuches V die ambulante Versorgung in einer Region auch von anderen Anbietern einkaufen, sofern sie diese ausschreiben.

Nicht billiger sondern besser!
Im Raum Kassel will der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) diese Chance zum ersten Mal nutzen. In der Stadt Kassel, im Landkreis und im südlich angrenzenden Schwalm-Eder-Kreis hat der Verband die gesamte ambulante ärztliche Versorgung ausgeschrieben. Thomas Ballast, Leiter der Vertragsabteilung beim VdAK, sagt, die Ausschreibung sei neu und einmalig in Deutschland. Der Verband habe in ganz Deutschland nach möglichen ambulanten Versorgungsstrukturen gesucht, die für den Versuch geeignet sein könnten. Diese habe er in Kassel vorgefunden. Dort gibt es ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) namens Medikum, das einer Gruppe von Ärzten gehört. Geschäftsführer des Medikums ist der Allgemeinarzt Arif Ordu.


In der Testregion müssen die Versicherten der Ersatzkassen nicht an dem Versuch teilnehmen, sie können sich aber für das kommende Jahr in das Modell einschreiben. Ballast sagt, die KV versorge die Patienten derzeit nicht schlecht. Aber den Versicherten solle mit einem Telefonservice 24 Stunden täglich Präventionsleistungen, Samstagssprechstunden und schnelle Terminvermittlungen, kurze Wartezeiten und mit einem „Case-Manager“ zur Kundenbetreuung mehr Service geboten werden. Die Versorgung der Patienten solle nicht billiger, sondern besser werden. Die Angebotsfrist ende am 2. November. Jeder, nicht nur das Medikum, könne sich bewerben. Die Kassen zahlten an den neuen Anbieter dieselbe Kopfpauschale, wie sie die KV je Mitglied einer gesetzlichen Kasse als Gegenleistung für die Sicherstellung der Behandlung erhalte.


Gehe ein Patient, der sich in das Modell eingeschrieben habe, in der Testregion nicht zu einem Arzt, der am Modell teilnehme, sondern zu einem Vertragsarzt außerhalb des Modells, werden die entsprechenden Behandlungskosten nach Ballasts Worten vom Budget des MVZ abgezogen. Der Versicherte sei und bleibe Kassenpatient und werde versorgt.

Lynchjustiz angedroht
Unter den Vertragsärzten führte die Ausschreibung des VdAK zu unterschiedlichen Reaktionen. Als noch nicht klar war, dass niedergelassene Ärzte aus Kassel bereit standen, einen Vertrag mit den Kassen zu schließen, schossen die Mutmaßungen der Vertragsärzte im einschlägigen Internetforum ins Kraut. Nachdem eine große Zahl niedergelassener Ärzte in der KV, ihrer eigenen Organisation, über Jahre hinweg ihren ärgsten Feind ausgemacht zu haben schien und zahlreiche Vertragsärzte nicht müde wurden, mit der Rückgabe der Kassenzulassung zu drohen, wandte sich das Blatt nun. Die Autoren offenbarten im Internetforum ihre Furcht vor Wettbewerb. Sie schrieben, sie fühlten sich an „The day after“, den Tag
nach dem Atomschlag, erinnert, sollte ein „Gesundheitskonzern“ den Zuschlag erhalten. Man vermutete, hier wolle ein privater Klinikkonzern „Rendite“ machen. Es gab sogar einen Hinweis auf Lynchjustiz gegenüber möglichen Vertragsunterzeichnern.


Schließlich wies ein Autor auf einen Bericht in dieser Zeitung vom September 2006 hin, in dem das Medikum vorgestellt worden war. Daraufhin kursierte rasch ein Schreiben des „Gesundheitsnetz Nordhessen“ (GNN) über das „Märchen von Dr. O. und die Moral“. Darin wurden alle niedergelassenen Ärzte in der Region Kassel aufgerufen, sich der Teilnahme an dem Projekt zu verweigern, um den Vertrag zwischen Ordu und dem VdAK zu blockieren, denn das Medikum ist auf Vertragspartner in der Region angewiesen, um die Versorgung flächendeckend sicherstellen zu können. Das Medikum deckt derzeit acht ärztliche Fachrichtungen ab, nötig sind aber zwanzig. Im Schreiben des GNN, das offiziell nicht auf den Weg geschickt wurde, aber im Umlauf ist, heißt es: „Wenn Sie trotz aller Warnungen
überlegen, an dem Medikum-Vertrag teilzunehmen, verlassen Sie sich bitte nicht auf mündliche Zusagen, sondern lesen Sie das Kleingedruckte genau.“

„Amerikanische Verhältnisse“
Uwe Popert, Vorsitzender des GNN, lehnt die Versorgung nach Paragraph 73 c ab, denn diese führe das „gnadenlos billige“ und qualitativ herausragende ambulante deutsche Gesundheitswesen in „amerikanische Verhältnisse“. Es werde im Chaos versinken. Es gehe der Politik darum, die ambulant tätigen Fachärzte „pleite zu machen“. Auf die Ausschreibung des VdAK könne nur ein Arzt eingehen, dessen Praxis nicht ausgelastet sei, der andere für sich zu seinen Gunsten arbeiten lassen wolle, oder ein Kollege, der für die Versorgung im Testmodell nur gesunde Patienten aussuche, die lediglich geringe Kosten verursachten. Popert bezweifelt, dass die Kassen die KV mit zuverlässigen Daten versorgen werden, um Patienten aus dem Testmodell, die sich zugleich im hergebrachten KV-System fremdversorgen lassen werden, herausrechnen zu können.

Popert will nun die KV gleichsam ein zweites Mal errichten. Am 10. November werde sich eine Ärzte-Genossenschaft gründen. Ziel sei es, 90 Prozent der etwa 2200 Vertragsärzte in Nordhessen als Mitglieder zu gewinnen. Für die Genossen sollen Verträge mit Außenstehenden, wie mit Ordu und dem Medikum, genehmigungspflichtig werden. Ferner wirft Popert die Frage auf, ob das Medikum nicht gegen die Berufsordnung der Ärzte verstoße, wenn es teilnehmende Ärzte mit einer Pauschale entlohne.

Ordu sagt, er habe Gespräche mit dem VdAK und den Ortskrankenkassen geführt. Er habe die KV einbezogen, als es „konkret geworden“ sei. Wenn es zu einem Vertrag kommen sollte, werde er selbstverständlich alle Vereinbarungen der Ärztekammer vorlegen. Ordu versucht, genügend Vertragspartner zu finden. Er lädt die Vertragsärzte zu sechs Informationsveranstaltungen ein. „Freiheit ist gut“, sagt er und sieht Chancen für Patienten, Kassen und Ärzte, die im Gegensatz zur Abrechnung mit der KV mit kalkulierbaren Einkommen werden rechnen können. Entgegen Behauptungen des GNN werden die Ärzte im Testmodell nicht schlechter bezahlt als im KV-Modell. Ballast vom VdAK sagt: „Wenn die Konkurrenz der Ärzte untereinander das Modell kaputtmacht, wäre das auch ein Erkenntnisgewinn.“

(FAZnet)

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